Schützen Sie sich und Ihre Familie vor unvorhergesehenen Risiken. Die CPI-Versicherung von ALMACREDI deckt Arbeitsplatzverlust, Invalidität und Todesfall ab — freiwillig, transparent, IVASS-konform.
Die CPI (Credit Protection Insurance) ist eine mit dem Privatkredit kombinierbare Versicherung, die die Rückzahlung der Raten bei schweren unvorhergesehenen Ereignissen garantiert, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers beeinträchtigen.
In Italien ist die CPI-Versicherung gesetzlich vollständig freiwillig. Kein Kreditinstitut darf die Gewährung eines Kredits an den Abschluss einer eigenen Versicherungspolice knüpfen (Art. 21 Gesetzesdekret 1/2012 und AGCM-Beschluss 2010). ALMACREDI bietet Ihnen den Versicherungsschutz transparent an und lässt Ihnen dabei völlige Wahlfreiheit.
Was konkret abgedeckt ist: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, sich schwer verletzen oder versterben, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Zahlung der verbleibenden Raten. Ihre Familie erbt die Schulden nicht.
Wählen Sie die Absicherungen, die am besten zu Ihrem Profil passen. Sie können nur eine aktivieren oder mehrere für einen umfassenden Schutz kombinieren.
Im Todesfall des Kreditnehmers wird das Restkapital von der Versicherungsgesellschaft getilgt. Ihre Erben erben die Schulden nicht.
Bei vollständiger dauerhafter Invalidität (in der Regel ≥ 66 %) werden die verbleibenden Raten von der Versicherung übernommen. Schwere Arbeitsunfälle sind eingeschlossen.
Wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können (schwere Krankheit, Operation, Unfall), übernimmt die Versicherung die Raten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, in der Regel bis zu 12 Monate.
Bei unfreiwilliger Kündigung (nicht bei Eigenkündigung) übernimmt die Versicherung die monatlichen Raten für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel 6–12 Monate), während Sie eine neue Beschäftigung suchen.
Das Gesetzesdekret 1/2012 (Art. 21 Abs. 3-bis) sowie die AGCM-Bestimmungen untersagen es Kreditinstituten ausdrücklich, die Gewährung eines Kredits an den Abschluss einer Versicherungspolice zu knüpfen, insbesondere wenn diese vom selben Institut angeboten wird. Sie haben stets das Recht, die Versicherung abzulehnen oder zu gleichwertigen Konditionen einen anderen Versicherer zu wählen.
Bei der Kreditantragstellung wird Ihnen das Versicherungsformular klar und getrennt vorgelegt. Sie wählen die gewünschten Absicherungen (Todesfall, Invalidität, Arbeitsplatzverlust) frei aus oder lehnen ohne Nachteile und ohne Auswirkung auf den effektiven Jahreszins des Kredits ab.
Die Kosten der Versicherung (Prämie) hängen vom Kreditbetrag, der Laufzeit und den gewählten Absicherungen ab. Sie werden vor der Unterschrift transparent mitgeteilt, einschließlich im vorvertraglichen Informationsdokument (zusätzliches IVASS-DIP). Sie haben 30 Tage Zeit, kostenlos zurückzutreten.
Tritt das Ereignis ein (Kündigung, Erwerbsunfähigkeit, Todesfall), meldet der Begünstigte oder Versicherungsnehmer den Schaden innerhalb der vertraglichen Fristen der Versicherungsgesellschaft. Nach Prüfung der Unterlagen übernimmt die Gesellschaft die Zahlung der verbleibenden Raten oder tilgt das Kapital.
Die Kreditversicherung in Italien unterliegt einem präzisen Regelwerk, das den Verbraucher auf jeder Ebene schützt.
Die Aufsichtsbehörde für Versicherungen (IVASS) kontrolliert die Solvenz der Versicherungsgesellschaften und die Korrektheit der CPI-Verträge. Sie prüft, dass die Policen klar und nicht irreführend sind.
Das Gesetz über private Versicherungen regelt die Versicherungsverträge, das Rücktrittsrecht (30 Tage), die verpflichtenden Ausschlüsse und die vorvertragliche Informationstransparenz.
Untersagt, die Kreditvergabe an den Abschluss einer vom selben Institut angebotenen Versicherungspolice zu knüpfen. Der Kunde kann seine Absicherung frei wählen.
Die Insurance Distribution Directive harmonisiert den Versicherungsvertrieb in Europa und schreibt vorvertragliche Informationspflichten (DIP/IPID) sowie Sachkundeanforderungen für Vermittler vor.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Unterschrift ohne Vertragsstrafe von der Police zurückzutreten (Bedenkzeit). Haben Sie die Prämie bereits gezahlt, wird Ihnen der nicht in Anspruch genommene Teil erstattet.
Wenn Sie den Kredit vorzeitig tilgen, haben Sie Anspruch auf anteilige Erstattung der verbleibenden Versicherungsprämie. Die Gesellschaft ist verpflichtet, diese innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung auszuzahlen.
In der Regel nicht: Die CPI-Versicherung wird zusammen mit dem Kreditvertrag abgeschlossen. In einigen Fällen ist es jedoch nach vorheriger Prüfung möglich, sie zu einem späteren Zeitpunkt hinzuzufügen. Wenden Sie sich an Ihren ALMACREDI-Berater, um die für Ihren Vertrag verfügbaren Optionen zu prüfen.
Nein. Erkrankungen, die bereits vor Abschluss der Police bestanden, sind von der Deckung ausgeschlossen (Standardklausel aller italienischen CPI-Versicherungen). Es ist wichtig, die Ausschlüsse im zusätzlichen DIP vor der Unterschrift sorgfältig zu lesen. Neue Erkrankungen, die nach Vertragsabschluss auftreten, sind hingegen abgedeckt.
Nein. Die Absicherung bei Arbeitsplatzverlust greift ausschließlich bei unfreiwilliger Kündigung (nicht aus wichtigem Grund). Eigenkündigung, das planmäßige Ende eines befristeten Vertrags, der Renteneintritt und die Kündigung aus wichtigem Grund fallen nicht unter die Deckung.
Die Kosten variieren je nach Kreditbetrag, Laufzeit, Alter des Antragstellers und den gewählten Absicherungen. Im Durchschnitt liegt die Prämie zwischen 0,5 % und 2 % pro Jahr des versicherten Kapitals. Der Rechner in der Seitenleiste gibt Ihnen eine indikative Schätzung in Echtzeit.
Nein. Gemäß dem Gesetzesdekret 1/2012 darf der Kreditzins nicht an den Abschluss einer Versicherungspolice geknüpft werden. Der im Angebot genannte effektive Jahreszins ist unabhängig von der Versicherungsentscheidung. Wird Ihnen im Austausch für die Versicherung ein niedrigerer Zinssatz angeboten, haben Sie das Recht, die Konditionen ohne Police zu verlangen.
Der Versicherungsvertrag endet automatisch mit der Tilgung des Kredits. Sie haben Anspruch auf Erstattung des nicht in Anspruch genommenen Prämienanteils (pro rata temporis), den die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem schriftlichen Antrag zurückzahlen muss. ALMACREDI unterstützt Sie bei diesem Vorgang.
Ja, mit einigen Unterschieden. Selbstständige können die Absicherung „unfreiwilliger Arbeitsplatzverlust" (den Angestellten vorbehalten) nicht abschließen, wohl aber die Absicherungen für Todesfall, dauerhafte Invalidität und vorübergehende vollständige Erwerbsunfähigkeit. Das Informationsdokument gibt klar an, welche Absicherungen für Ihr Berufsprofil verfügbar sind.
Die CPI-Versicherung von ALMACREDI ist freiwillig, transparent und entspricht allen IVASS-Vorschriften. Wählen Sie die richtigen Absicherungen und schlafen Sie während der gesamten Kreditlaufzeit ruhig.
Kredit mit Versicherungsschutz beantragen